Fahrtkosten richtig abrechnen als Handwerker
Die Anfahrt zum Kunden kostet Zeit und Geld — und die solltest du nicht verschenken. Doch wie rechnest du Fahrtkosten korrekt ab? Pauschal oder pro Kilometer? Und muss das auf die Rechnung?
Drei Möglichkeiten der Abrechnung
1. Fahrtkostenpauschale
Die einfachste Methode: Du berechnest einen festen Betrag pro Einsatz, unabhängig von der Entfernung. Typische Werte liegen zwischen 20€ und 80€ je nach Region und Entfernung.
Vorteil: Einfach, transparent, keine Diskussion über Kilometerzähler.
2. Kilometerabrechnung
Du berechnest einen Betrag pro gefahrenem Kilometer. Der ADAC-Richtwert für Betriebskosten liegt bei ca. 0,50-0,70€ pro km (abhängig vom Fahrzeugtyp).
Vorteil: Fair bei unterschiedlichen Entfernungen, nachvollziehbar.
3. Im Stundensatz enthalten
Manche Handwerker kalkulieren die durchschnittlichen Fahrtkosten bereits in ihren Stundensatz ein. Das ist die eleganteste Lösung, aber nur bei ähnlich weit entfernten Kunden sinnvoll.
Was muss auf die Rechnung?
Fahrtkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Der Kunde hat ein Recht darauf zu wissen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Mögliche Darstellungen:
- „Anfahrtspauschale: 45,00€“
- „Fahrtkosten (32 km × 0,60€): 19,20€“
- „An- und Abfahrt: 1 Std × 50,00€/Std: 50,00€“
In TC Rechnung kannst du Fahrtkosten als eigene Position hinzufügen — entweder manuell oder per Spracheingabe: „Fahrtkosten pauschal 45 Euro“.
Steuerliche Aspekte
Fahrtkosten, die du dem Kunden berechnest, sind umsatzsteuerpflichtig — genau wie deine anderen Leistungen. Sie erhöhen also den Nettobetrag und die MwSt. auf der Rechnung.
Deine eigenen Fahrtkosten (Benzin, Verschleiß, Versicherung) kannst du als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Führe ein Fahrtenbuch oder nutze die Kilometerpauschale von 0,30€/km.
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