Recht & Steuern

Diese 10 Angaben muss jede Rechnung enthalten

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 5 Min.
IC
Iosif-Nicusor Cosma
Gründer & Trockenbauer

Inhaber von Trockenbau Cosma in Herne. Schreibt über die Themen, mit denen er selbst jeden Tag als Handwerker zu tun hat.

Als Handwerker oder Kleinunternehmer bist du verpflichtet, korrekte Rechnungen auszustellen. Fehlen Pflichtangaben, kann dein Kunde den Vorsteuerabzug verlieren — und du bekommst die Rechnung zurück. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen beim Finanzamt.

Hier sind alle 10 Pflichtangaben die nach §14 Abs. 4 UStG auf jeder Rechnung stehen müssen:

Die 10 Pflichtangaben im Detail

1. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers

Dein vollständiger Firmenname und deine Geschäftsadresse müssen auf der Rechnung stehen. Bei Einzelunternehmen ist das dein Vor- und Nachname plus die Adresse, unter der du gemeldet bist.

2. Vollständiger Name und Anschrift des Kunden

Auch die Daten deines Kunden müssen vollständig sein — Name (bei Firmen: Firmenname) und die komplette Anschrift mit Straße, PLZ und Ort.

3. Steuernummer oder USt-IdNr.

Du musst entweder deine Steuernummer (vom Finanzamt) oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Die Steuernummer findest du auf deinem Steuerbescheid.

4. Rechnungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Dieses Datum ist wichtig für die steuerliche Zuordnung und die Berechnung der Zahlungsfrist.

5. Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Diese muss nicht lückenlos sein, aber jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Ein bewährtes System: TC-R-2026-001, TC-R-2026-002 usw.

6. Menge und Art der Leistung

Beschreibe genau, was du geliefert oder geleistet hast. „Handwerkerarbeiten“ reicht nicht — besser: „25 Stunden Trockenbauarbeiten, Rigipsplatten montieren und verspachteln, Wohnung Erdgeschoss“.

7. Zeitpunkt der Leistung

Wann wurde die Leistung erbracht? Das kann ein konkretes Datum oder ein Zeitraum sein (z.B. „Leistungszeitraum: 01.03. – 15.03.2026“). Wenn das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht, reicht der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

8. Nettobetrag (Entgelt)

Die Summe aller Positionen ohne Umsatzsteuer. Bei mehreren Positionen mit verschiedenen Steuersätzen müssen die Beträge nach Steuersätzen getrennt aufgeführt werden.

9. Steuersatz und Steuerbetrag

Der angewandte Steuersatz (in der Regel 19%, für bestimmte Leistungen 7%) und der daraus errechnete Steuerbetrag in Euro. Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung angeben.

10. Bruttobetrag (Gesamtbetrag)

Die Gesamtsumme einschließlich Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist das, was dein Kunde letztendlich zahlen muss.

Tipp für Kleinbetragsrechnungen: Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Regeln. Hier reichen: Name und Anschrift des Rechnungsstellers, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Name des Kunden und Rechnungsnummer sind dann nicht zwingend erforderlich.

Häufige Fehler vermeiden

Die häufigsten Fehler auf Handwerkerrechnungen sind:

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