Diese 10 Angaben muss jede Rechnung enthalten
Als Handwerker oder Kleinunternehmer bist du verpflichtet, korrekte Rechnungen auszustellen. Fehlen Pflichtangaben, kann dein Kunde den Vorsteuerabzug verlieren — und du bekommst die Rechnung zurück. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen beim Finanzamt.
Hier sind alle 10 Pflichtangaben die nach §14 Abs. 4 UStG auf jeder Rechnung stehen müssen:
Die 10 Pflichtangaben im Detail
1. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Dein vollständiger Firmenname und deine Geschäftsadresse müssen auf der Rechnung stehen. Bei Einzelunternehmen ist das dein Vor- und Nachname plus die Adresse, unter der du gemeldet bist.
2. Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
Auch die Daten deines Kunden müssen vollständig sein — Name (bei Firmen: Firmenname) und die komplette Anschrift mit Straße, PLZ und Ort.
3. Steuernummer oder USt-IdNr.
Du musst entweder deine Steuernummer (vom Finanzamt) oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Die Steuernummer findest du auf deinem Steuerbescheid.
4. Rechnungsdatum
Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Dieses Datum ist wichtig für die steuerliche Zuordnung und die Berechnung der Zahlungsfrist.
5. Fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Diese muss nicht lückenlos sein, aber jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Ein bewährtes System: TC-R-2026-001, TC-R-2026-002 usw.
6. Menge und Art der Leistung
Beschreibe genau, was du geliefert oder geleistet hast. „Handwerkerarbeiten“ reicht nicht — besser: „25 Stunden Trockenbauarbeiten, Rigipsplatten montieren und verspachteln, Wohnung Erdgeschoss“.
7. Zeitpunkt der Leistung
Wann wurde die Leistung erbracht? Das kann ein konkretes Datum oder ein Zeitraum sein (z.B. „Leistungszeitraum: 01.03. – 15.03.2026“). Wenn das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht, reicht der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.
8. Nettobetrag (Entgelt)
Die Summe aller Positionen ohne Umsatzsteuer. Bei mehreren Positionen mit verschiedenen Steuersätzen müssen die Beträge nach Steuersätzen getrennt aufgeführt werden.
9. Steuersatz und Steuerbetrag
Der angewandte Steuersatz (in der Regel 19%, für bestimmte Leistungen 7%) und der daraus errechnete Steuerbetrag in Euro. Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung angeben.
10. Bruttobetrag (Gesamtbetrag)
Die Gesamtsumme einschließlich Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist das, was dein Kunde letztendlich zahlen muss.
Häufige Fehler vermeiden
Die häufigsten Fehler auf Handwerkerrechnungen sind:
- Fehlende Rechnungsnummer — Ohne fortlaufende Nummer ist die Rechnung ungültig
- Unvollständige Kundenadresse — Nur ein Name ohne Anschrift reicht nicht
- Fehlender Leistungszeitraum — Wird oft vergessen, ist aber Pflicht
- Falsche MwSt.-Berechnung — Rundungsfehler oder falscher Steuersatz
- Keine Steuernummer — Muss immer draufstehen
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